Hauswirtschaftliche Unterstützung

Um eine dauerhafte Steigerung des Wohlbefindens und der Lebensqualität zu fördern, unterstützen wir Sie auch in Ihrer häuslichen Arbeit. Wir übernehmen z.B. die Reinigung ihrer Wohnung, Einkäufe oder die Zubereitung von Mahlzeiten.

Diese Leistung kann über die Pflegekasse, bei einer vorhandenen Pflegestufe, abgerechnet werden!

Auch haben Menschen , die keine Pflegestufe haben, aber durch eine Erkrankung, Krankenhausaufenthalt oder einer Rehabilitationsmaßnahme ,  nicht in der Lage sind, ihren Haushalt selbständig zu führen einen Anspruch auf diese Leistung

 

Dieser Anspruch besteht aber in. der Regel nur dann, wenn Kinder unter 12 Jahren bzw. das 12 Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in diesem  Haushalt leben.