Neuigkeiten

2015 Pflegestärkungsgesetz - Änderungen ab Januar 2015

  • Die Leistungen der Kurzeit- und Verhinderungspflege werden ausgebaut und können besser miteinander kombiniert werden.50% der Kurzzeitpflege können als Verhinderungspflege durch Pflegedienste in Anspruch genommen werden. Der Gesamtanspruch beträgt somit 2418€.
  • Tages und Nachtpflegen können künftig ungekürzt, in gleicher Höhe wie der ambulante Sachleistungsbetrag in Anspruch genommen werden.
  • Der Anspruch auf Betreuungsleistungen in der ambulanten Pflege (§45b SGB XI) für niederschwellige Angebote wird ausgeweitet und weitere Leistungen , wie z. Bsp. die Hauswirtschaft, können beansprucht werden.
  • Auch Pflegebedürftige mit den Pflegestufen 1 bis 3 erhalten künftig einen  zusätzlichen Betreuungsbetrag von bis zu 104 Euro pro Monat. Für Demenzerkrankte bzw. Personen der Pflegestufe 0 ( eingestuft nach §45aSGB XI) steigt dieser im Rahmen der Dynamisierung auf 104 bzw. 208 Euro pro Monat. Neue zusätzliche Entlastungen werden eingeführt, zBsp. Hilfe für den Haushalt oder Alltagsbegleiter und ehrenamtliche Helfer
  • Der Zuschuss für Umbaumaßnahmen ( zBsp. Einbau eines barrierefreien Badezimmers)steigt deutlich von bisher 2557€ auf bis zu 4000€ pro Maßnahme. Wohnen mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, kann sogar ein Betrag bis zu 16000€ eingesetzt werden. 
  • Pflegehilsmittel des täglichen Verbrauchs steigen die Zuschüsse von 31€ auf 40€ pro Monat.

Pflegestufe

 

Sachleistung nach 

§36SGB XI

Alt und Neu

neue Verhinderung

pflege ab 2015

max.Betrag umgerechet auf den 

Monat

Sachleistungen

nach § 36 SGB XI

in Verbindu7ng

mit § 123SGB XI für Personen

nach §45a SGB XI

Pflegegeld

nach §37 SGB XI in 

Verbindung mit 

§123 SGB XI für Personen

nach §45a SGB Xi

Betreuungs-, Entlastungs-, und Hauswirtschaftsleistungen

nach §45b SGB XI 

Grundbetrag für ALLE Pflegebedürftigen

104€

 

Pflegestufe 0

 

0€ ( alt)

0€ ( neu)

201,50€

225 € (alt)

231€ ( neu)

Bei eingeschränkter

Alltagskompetenz bis zu 123€

104€

oder erhöhter Betrag 208€ bei Einstufen nach §45a SGB Xi

Pflegestufe 1

 

450 € ( alt)

468€ ( neu)

201,50€

665€ (alt)

698€ ( neu)

244€

Bei eingeschränkter

Alltagskompetenz

bis zu 316€

104€

oder erhöhter Betrag 208€ bei Einstufen nach §45a SGB X

Pflegestufe 2

1.100€ (alt)

1.144€ ( neu)

201,50€

1250€ ( alt)

1298€ (neu)

458€

Bei eingeschränkter

Alltagskompetenz

bis zu 545€

104€

oder erhöhter Betrag 208€ bei Einstufen nach §45a SGB X

Pflegestufe 3

 

1550€ ( alt)

1612€ ( neu)

201,50€ ___________ 728€

104€

oder erhöhter Betrag 208€ bei Einstufen nach §45a SGB X

Härtefall

1918€ ( alt)

1995€ ( neu)

201,50€ ____________ 728€

104€

oder erhöhter Betrag 208€ bei Einstufen nach §45a SGB X

 

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