Neuigkeiten
2015 Pflegestärkungsgesetz - Änderungen ab Januar 2015
- Die Leistungen der Kurzeit- und Verhinderungspflege werden ausgebaut und können besser miteinander kombiniert werden.50% der Kurzzeitpflege können als Verhinderungspflege durch Pflegedienste in Anspruch genommen werden. Der Gesamtanspruch beträgt somit 2418€.
- Tages und Nachtpflegen können künftig ungekürzt, in gleicher Höhe wie der ambulante Sachleistungsbetrag in Anspruch genommen werden.
- Der Anspruch auf Betreuungsleistungen in der ambulanten Pflege (§45b SGB XI) für niederschwellige Angebote wird ausgeweitet und weitere Leistungen , wie z. Bsp. die Hauswirtschaft, können beansprucht werden.
- Auch Pflegebedürftige mit den Pflegestufen 1 bis 3 erhalten künftig einen zusätzlichen Betreuungsbetrag von bis zu 104 Euro pro Monat. Für Demenzerkrankte bzw. Personen der Pflegestufe 0 ( eingestuft nach §45aSGB XI) steigt dieser im Rahmen der Dynamisierung auf 104 bzw. 208 Euro pro Monat. Neue zusätzliche Entlastungen werden eingeführt, zBsp. Hilfe für den Haushalt oder Alltagsbegleiter und ehrenamtliche Helfer
- Der Zuschuss für Umbaumaßnahmen ( zBsp. Einbau eines barrierefreien Badezimmers)steigt deutlich von bisher 2557€ auf bis zu 4000€ pro Maßnahme. Wohnen mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, kann sogar ein Betrag bis zu 16000€ eingesetzt werden.
- Pflegehilsmittel des täglichen Verbrauchs steigen die Zuschüsse von 31€ auf 40€ pro Monat.
Pflegestufe
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Sachleistung nach §36SGB XI Alt und Neu |
neue Verhinderung pflege ab 2015 max.Betrag umgerechet auf den Monat |
Sachleistungen nach § 36 SGB XI in Verbindu7ng mit § 123SGB XI für Personen nach §45a SGB XI |
Pflegegeld nach §37 SGB XI in Verbindung mit §123 SGB XI für Personen nach §45a SGB Xi |
Betreuungs-, Entlastungs-, und Hauswirtschaftsleistungen nach §45b SGB XI Grundbetrag für ALLE Pflegebedürftigen 104€
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Pflegestufe 0
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0€ ( alt) 0€ ( neu) |
201,50€ |
225 € (alt) 231€ ( neu) |
Bei eingeschränkter Alltagskompetenz bis zu 123€ |
104€ oder erhöhter Betrag 208€ bei Einstufen nach §45a SGB Xi |
Pflegestufe 1
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450 € ( alt) 468€ ( neu) |
201,50€ |
665€ (alt) 698€ ( neu) |
244€ Bei eingeschränkter Alltagskompetenz bis zu 316€ |
104€ oder erhöhter Betrag 208€ bei Einstufen nach §45a SGB X |
Pflegestufe 2 |
1.100€ (alt) 1.144€ ( neu) |
201,50€ |
1250€ ( alt) 1298€ (neu) |
458€ Bei eingeschränkter Alltagskompetenz bis zu 545€ |
104€ oder erhöhter Betrag 208€ bei Einstufen nach §45a SGB X |
Pflegestufe 3
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1550€ ( alt) 1612€ ( neu) |
201,50€ | ___________ | 728€ |
104€ oder erhöhter Betrag 208€ bei Einstufen nach §45a SGB X |
Härtefall |
1918€ ( alt) 1995€ ( neu) |
201,50€ | ____________ | 728€ |
104€ oder erhöhter Betrag 208€ bei Einstufen nach §45a SGB X |
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